Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Webconomy internet commerce GmbH
gültig ab 01.01.2010 – letzte Änderung 01.05.2018
- Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der Webconomy GmbH (Webconomy) und ihrem Auftraggeber (AG) geschlossenen Verträge (Vertrag bzw. Verträge).
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des AG haben Gültigkeit, wenn Webconomy diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
- Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von Webconomy sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform. Eine schriftliche und rechtsgültig unterschriebene Auftragsbestätigung durch Webconomy ist ausreichend. Die Rücksendung eines von Webconomy erstellten und vom AG unterschriebenen unveränderten Angebotes per Fax, per Mail oder Brief ist ebenfalls ausreichend und bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
(4) Telefonische Beratung bzw telefonisches Coaching wird zum Preis von EUR 1,66 pro Minute (+Ust) verrechnet. Ausnahmefälle bestehen nur dann, wenn bei Vertragsabschluss anderes vereinbart wurde.
III. Leistungserstellung
(1) Während der Ausführung der Leistungen wird Webconomy sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und sich bemühen, dies in dafür vorgesehenen und dem AG kommunizierten Zeitraum fertigzustellen.
(2) Webconomy wird in keinem Fall mit Unternehmen oder Einzelpersonen zusammenarbeiten, die Websites mit nach österreichischem bzw. deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalten betreiben. Der AG versichert mit Vertragsunterschrift, dass die zu vermarktende Website keine nach österreichischem oder deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalte enthält.
(3) Der AG versichert, dass die Nutzung seiner Website nicht Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
(4) Webconomy ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Für den Fall einer absichtlichen oder unabsichtlichen Veränderung an der Website und/oder am Webserver des AG durch den AG oder Dritte, die zur Veränderung oder Verschwinden von Websites, einzelnen Webseiten oder Verlinkungen führen, die im Rahmen der Leistungserbringung optimiert und/oder erstellt wurden, ist Webconomy von jeder Ergebnispflicht befreit.
(6) Sollte die Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht von Webconomy zu vertretenden Umständen unmöglich sein, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistungserbringung. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich höhere Gewalt, die fehlende Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen und des Internet, Stromausfälle sowie Ausfälle von nicht im Einflussbereich von Webconomy stehenden Servern. Hierzu zählt auch, wenn Zulieferer oder sonstige Dritte ohne grobes Verschulden von Webconomy nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren und Webconomy aufgrund dessen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
- Mitwirkungs- und Informationspflichten des AG
(1) Der AG benennt eine Kontaktperson, die für alle Fragen der Zusammenarbeit mit Webconomy verantwortlich ist.
(2) Der AG verpflichtet sich, alle im Vertrag genannten und notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Webconomy die vertragliche Leistung ordnungsgemäß beginnen und/oder durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Datenbanken und/oder Informationen zur Verfügung stellen.
(3) Der AG ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten erbrachten Leistungen von Webconomy unverzüglich nach Fertigstellung der Leistungen bzw. soweit eine Leistungserbringung in bestimmten Abschnitten vereinbart ist, nach Fertigstellung der entsprechenden Abschnittsleistungen, zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge hat bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistungen bzw. Abschnittsleistungen zu erfolgen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Mangels bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der AG hiervon hätte Kenntnis nehmen müssen. Andernfalls gilt die Leistung von Webconomy als vertragsgemäß. Nimmt Webconomy auf Aufforderungen des AG eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Webconomy vorliegen, kann der Aufwand dem AG in Rechnung gestellt werden.
(4) Der AG verpflichtet sich, Webconomy vor Beginn und während der Leistungserbringung über geplante technische oder graphische Modifikationen an der zu vermarktenden Website mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren.
(5) Für den Fall, dass Webconomy die Positionen der Website des AG unter Suchbegriffen in Suchmaschinenindizes verbessern soll (Suchmaschinenoptimierung) verpflichtet sich der AG, Webconomy vor Beginn der Leistungserstellung über bisherige Suchmaschinenoptimierungsaktivitäten ausführlich zu informieren. Sollte die Website des AG aufgrund bisheriger Aktivitäten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes entfernt worden sein (Blacklisting), ist Webconomy von der Leistungspflicht befreit und zum Rücktritt berechtigt.
(6) Webconomy stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an denen von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, die auf einem Server des AG und/oder von Webconomy gespeichert wurden, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag dem AG eingeräumt sind.
(7) Nach Vertragsbeendigung verpflichtet sich der AG, sämtliche Seiten und/oder Inhalte zu löschen, die auf einem Webserver des AG im Rahmen der Zusammenarbeit gespeichert wurden.
(8) Kommt der AG seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nach, ist Webconomy insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet Webconomy dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
- Leistungsänderungen
(1) Will der AG nach Abschluss des Vertrages seine sich daraus ergebenen Leistungen ändern, wird Webconomy, gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung, prüfen, ob die gewünschten Leistungen durchführbar und für Webconomy im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar sind.
(2) Sofern sich die Änderungswünsche des AG auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen beziehen, ist Webconomy berechtigt, eine entsprechende Vertragsanpassung zu verlangen. Sofern sich die Änderungswünsche des AG nicht auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen beziehen, wird Webconomy ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
- Preise, Zahlungen und Fälligkeit
(1) Sämtliche Preisangaben sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Konditionen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine davon abweichenden Zahlungsziele auf der Rechnung vermerkt sind.
(3) Für Leistungen, die Webconomy nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können dem AG Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet.
(4) Für den Fall, dass im Leistungsbereich Produktdatenmarketing monatliche Messergebnisse, die als Abrechnungsgrundlage dienen, eine Differenz von mehr als 15% und ab einem Mindestnettorechnungsbetrag in Höhe von 1.000,00 € zu den Messergebnissen der Portalpartner/Preissuchmaschinen vorhanden ist, sind sowohl Webconomy als auch der AG berechtigt, im zweiten Folgemonat eine Korrektur der Abrechnung vorzunehmen bzw. zu verlangen. Sollten die Differenzen niedriger sein, wird keine Korrektur vorgenommen.
(5) Kommt der AG in Zahlungsverzug, so ist Webconomy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann Webconomy einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist Webconomy berechtigt, diesen geltend zu machen.
(6) Der AG ist verpflichtet, Webconomy alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.
(7) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des AG sind nicht statthaft, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
VII. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Vertragskündigung. Sind im Vertrag keine Regelungen zur Vertragslaufzeit oder Kündigung getroffen, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung. Die Möglichkeit der fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Webconomy sowie der AG sind unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei gestellt wird oder eine Vertragspartei in Vermögensverfall gerät.
(3) Webconomy behält sich das Recht der Leistungseinstellung oder fristlose Vertragskündigung vor, sofern der AG ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit und nach zweifacher Mahnung nicht begleicht.
(4) Eine Kündigung hat stets schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
(5) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende außer im Vertrag wurde anderes vereinbart.
VIII. Gewährleistung und Haftung
(1) Webconomy haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie sich nicht aus einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einer Verletzung von Leib und Leben ergeben haben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.
(2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Webconomy für von ihnen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
(3) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten haftet Webconomy nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragwertes. Dies gilt nicht für die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen ist die Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des AG ausgeschlossen.
(6) Ziele einer Suchmaschinenoptimierung bzw. SEO Dienstleistung gelten nie als Leistungsversprechen. Im Bereich SEO (Suchmaschinenoptimierung) können Ziele angestrebt, deren Erreichung jedoch nicht garantiert werden. SEO Dienstleistungen sind komplex, abhängig vom Mitbewerb und auch von Webconomy nicht beeinflussbaren Faktoren. Leistungsversprechen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung gelten generell als ausgeschlossen.
(7) Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die eine Ergebniserreichung nicht unerheblich beeinträchtigen, hat der AG Anspruch auf Nacherfüllung. Webconomy behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat der AG Webconomy eine angemessene Frist zu setzen. Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung nicht statt, so kann der AG Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
(8) Webconomy ist nicht verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten und/oder verwendeten Daten, Datenbanken, Markennamen, Domainnamen sowie sonstige Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Aus diesem Punkt resultierend stellt der AG die Webconomy von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, Webconomy die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(9) Alle Schadenersatzansprüche gegen Webconomy verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung, soweit es nicht um eine Haftung wegen Verletzung von Leib und Leben oder wegen grober Fahrlässigkeit geht.
- Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Der AG verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die von Webconomy eingesetzten Technologien und Arbeitsweisen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt auch für einen Zeitraum von einem Jahr über das Vertragende hinaus.
(2) Die im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen Daten können von Webconomy analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es Webconomy gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.
(3) Webconomy gewährleistet entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten und gemessenen Daten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(4) Webconomy weist den AG ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Sowohl der Provider des AG als auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der AG vollumfänglich selbst Sorge. Der AG hat gegenüber seinen Endkunden in eigener Verantwortung Datenschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
- Marketing/Pressemitteilungen
(1) Webconomy und der AG sind berechtigt, jeweils bei Vertragsunterzeichnung eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.
(2) Webconomy und der AG sind berechtigt, vom anderen Vertragspartner freigegebene Marken, Kennzeichen, Logos und Werbeaussagen zu verwenden.
(3) Die Parteien werden sich bezgl. aller weiteren Marketingaktivitäten einvernehmlich abstimmen.
- Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und/oder der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz, Österreich.